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Hintergrundinformationen zum GIF-Format

Eigenschaften des Datenformats

Das GIF-Dateiformat wurde von CompuServe mit Rücksicht auf Online-Anwendungen entwickelt. Es erlaubt die Speicherung mit einer Farbpalette vom maximal 256 Farben. Als Kompressionsverfahren ist LZW zwingend vorgeschrieben. Mehrere "Frames" können in einer GIF-Datei zu einer Animation zusammengefügt werden.

Bei der Speicherung Interlaced baut sich das Bild bei langsamen online Verbindungen erst grob, aber vollflächig auf, um dann mit steigender Datenmenge feiner aufgelöst zu werden. Dazu werden im Bild zunächst nur die Daten jeder 8. Zeile (0.,8.,16.,24.,) gespeichert, dann die Daten der dazwischenliegenden Zeilen (4.,12.,20.,...) usw.

Für jeden Frame einer GIF-Datei kann eine Farbe als Plaztzhalter für "Transparent" bestimmt werden.

GIF-Dateien können Kommentare enthalten.

LZW-Patentproblematik

Das als Kompressionsverfahren eingesetzte LZW-Verfahren ist patentrechtlich durch Unisys geschützt. Da Unisys den Anspruch aber erst seit dem Jahr 1995 erhebt, ist es dennoch neben JPEG das wichtigste Grafikformat im Internet. In neueren Anwendungen sollte GIF soweit möglich durch das PNG-Format ersetzt werden, das eine höhere Kompressionsrate erreicht und keine patentrechtlichen Schwierigkeiten verursacht.

Implementierung in DaVinci

Falls Sie beim Speichern einer GIF-Datei das Flag IPF_ALLOWLZW nicht angeben, erzeugt DaVinci eine unkomprimierte Speicherung als GIF-Datei, die zu jedem standardkonformen GIF-Programm kompatibel ist. Dieser Vorgang basiert nicht auf patentrechtlich geschützten Verfahren.

DaVinci kann keine Animationen aus mehreren "Frames" zusammenstellen. Beim Import wird immer nur der letzte Frame eine GIF-Datei importiert. Der Zugriff auf Kommentare wird nicht unterstützt.

Transparente Bilder werden nicht unterstützt.

Wird beim Export eine DIB mit mehr als 256 Farben übergeben, so benutzt ipExportInd die Funktion DitherTo8 (lpbmi, 6, 0, NULL) um die Farbtiefe zu reduzieren.

Þ http://www.gnu.org/philosophy/gif.html

Þ c't 3/95 S.29 Volker König, "Lizenzquerelen: Lizenzgebühren für GIF-Format erhoben"