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DaVinci Grafikbibliothek
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Lizenzbestimmungen registrierte Anwender

Allgemeines

Unser Ziel bei der Entwicklung der DaVinci-Bibliothek war es, Ihnen ein modernes Designwerkzeug zur Gestaltung Ihrer Anwendungen anzubieten.

Hierzu gehört auch die ständige Weiterentwicklung, wie etwa die Anpassung an neue Betriebssysteme und die Berücksichtigung von Anwenderwünschen.

Einräumen einer Lizenz

Nach Zahlung der Registrierungsgebühr gewährt Dipl Ing. Bernd Herd Ihnen (dem "Lizenznehmer") das Recht, eine Kopie des DaVinci Entwicklungspaketes (der "SOFTWARE") auf einem einzelnen Computer, analog eines Buches zu benutzen. Unter "Benutzung" verstehen wir das Laden der SOFTWARE in den temporären Speicher des Computers (RAM). Kopien dürfen lediglich zu Zwecken der Datensicherung angefertigt werden.

Weiterverteilungs-Recht Ausführungsmodule (Redistributable):

Der Lizenznehmer erhält das Recht, Programme gemeinsam mit den von ihm lizenzierten Ausführungsmodulen ohne Einschränkungen oder Verpflichtungen zu zusätzlichen Lizenzgebühren zu verwenden, weiterzugeben oder zu verkaufen, solange diese Programme den CopyRight-Vermerk des Lizenznehmers anzeigen.

Die Verteilung mit kostenlos verteilbaren Programmen wie Demo-, Shareware- und Freeware-Programmen ist nur zulässig, wenn diese Programme zusätzlich zum CopyRight-Vermerk des Lizenznehmers den Hinweis "Grafikfunktionen urheberrechtlich geschützt durch B.Herd 1994-1998" anzeigen.

Falls das Programm aus inhaltlichen Gründen kein geeignetes Info-Fenster anzeigen kann, genügen entsprechende Hinweise in der Dokumentation.

Sie dürfen das Ausführungsmodul nicht als Datei weiterverkaufen. Sie die Beispielprogramme als Ausgangsbasis für eigene Entwicklungen benutzen und verändern, jedoch nicht die Beispielprogramme oder die Dokumentationsdateien als Ganzes oder in Teilen in compilierter, schriftlicher oder Quelltext-Form weitergeben. Das Recht zur Weiterverteilung der Ausführungsmodule kann nicht auf Dritte übertragen werden.

Die Ausführungsmodule dürfen nicht verändert weitergegeben werden. Untersagt ist auch das Disassemblieren/patchen des Programmes.

Alle anderen Module der Volllizenz dürfen nur zu Datensicherungszwecken kopiert werden und dürfen sich nur auf der Festplatte eines Rechners befinden.

Um Mißbrauch vorzubeugen, erhalten lizenzierte Anwender ein Freischaltkennwort. das Sie durch Aufruf einer Funktion der DaVinci-Bibliothek übergeben müssen. Der Name des Lizenznehmers muß mit dem im Copyright angegebenen CopyRight-Inhaber übereinstimmen, d.h. der Lizenznehmer der DaVinci-DLL muß in Bezug auf die Gesamtapplikation als Lizenzgeber fungieren.

Einschränkung der Gewährleistung

Es wird keine Garantie für die Richtigkeit dieses Hilfetextes übernommen. Da es beim derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, vollständig fehlerfreie Programme zu schreiben, übernehmen wir keine Haftung für nichtfunkionieren in konkreten Anwendungen und für Folgekosten.

Þ.Liste der weiterverteilbaren Ausführungsmodule

Þ.Lizenzbestimmungen Sharewareversion

Þ.Preise, Updates, Bestellinformationen